Dreimonatseinrede

Die Dreimonatseinrede berechtigt den Erben, die Zahlung der Nachlassverbindlichkeiten in den ersten drei Monaten nach Annahme der Erbschaft zu verweigern. Dem Erben wird eine Schonfrist eingeräumt, damit er sich einen Überblick über den Nachlass und die Nachlassverbindlichkeiten verschaffen kann. So kann er überprüfen, ob der Nachlass überschuldet ist und ob er Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung ergreifen will (siehe auch: Erbenhaftung). Um einer Haftung mit seinem Eigenvermögen zu entgehen, kann der Erbe beispielsweise die Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen.

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