Die Erbeinsetzung bezeichnet die Anordnung des Erblassers, dass eine bestimmte Person Erbe werden soll. Das Gegenteil ist die sogenannte Enterbung.
Bei von Laien errichteten Testamenten passiert es häufig, dass der Erblasser keine Person ausdrücklich als Erben bestimmt, sondern stattdessen sein Vermögen oder Teile hiervon auf bestimmte Personen verteilt. In diesen Fällen ist durch Auslegung zu ermitteln, wer (zu welchem Anteil) Erbe geworden ist. Im Rahmen der Auslegung ist auch zu ermitteln, ob eine bedachte Person (Mit-)Erbe geworden oder ihr lediglich ein bestimmter Gegenstand als Vermächtnis zugedacht worden ist. Unabhängig davon, wie das Testament formuliert ist, muss es immer mindestens einen (gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnden) Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers geben.