Erblasser

Als Erblasser bezeichnet man die verstorbene Person, die einem oder mehreren Erben seinen Nachlass hinterlässt. Erblasser ist immer nur eine natürliche Person, da juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften) nicht versterben. Sie werden aufgelöst und liquidiert. Wenn vom Erblasser die Rede ist, ist auch stets nur eine Einzelperson gemeint, da jeder Erbfall im Erbrecht gesondert untersucht wird.

Nach oben scrollen
+49 89 547143
info@acconsis.de
Newsletter abonnieren