Erbrecht

Das Erbrecht wird in Deutschland verfassungsrechtlich gewährleistet (Art. 14 GG). Es umfasst die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen. Fast das gesamte Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wichtigste Vorschrift ist §  1922 BGB: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“

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