Als Erbschaftsbesitzer bezeichnet man eine Person, die sich unrechtmäßigerweise auf ein eigenes Erbrecht beruft und deshalb den Nachlass oder Gegenstände hieraus unerlaubt in Besitz nimmt. Nicht nur Dritte sind Erbschaftsbesitzer, auch der Miterbe kann Erbschaftsbesitzer sein, wenn er sich eine Alleinerbenstellung anmaßt, obwohl weitere Personen Erben geworden sind. Dann steht der Nachlass nämlich der Erbengemeinschaft als solcher zu. Die Erbengemeinschaft oder der Erbe können vom (unrechtmäßigen) Erbschaftsbesitzer Auskunft über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib einzelner Nachlassgegenstände verlangen. Verweigert der Erbschaftsbesitzer die Herausgabe des Nachlasses, kann die Erbengemeinschaft auf Herausgabe klagen.