Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes amtliches Zeugnis, das von den Erben beantragt werden kann. Es stellt für den Rechtsverkehr einen Nachweis dar, wer Erbe ist. Auch gibt der Erbschein Aufschluss darüber, ob der Erbe frei über die Erbschaft verfügen kann oder ob er Beschränkungen (z.B. einer Vor- und Nacherbschaft) unterliegt.
Für die Erben besteht rechtlich keine Pflicht einen Erbschein zu beantragen. Allerdings kann für die Änderung des Grundbuchs oder die Umschreibung eines Kontos die Vorlage eines Erbscheins erforderlich sein. Allerdings legt der Erbschein die Erbfolge nicht ein für alle Mal fest. Es kann trotz Vorliegen eines vom Nachlassgericht erteilten Erbscheins vor einem ordentlichen Gericht zu einem weiteren Rechtsstreit zwischen den Erben über die Erbfolge kommen. Entscheidet sich (beispielsweise im Rahmen des vorgenannten Zivilprozesses), dass der Erbschein inhaltlich „falsch“ ist, muss er grundsätzlich eingezogen werden.