Im Zuge der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) wurde im Jahr 2015 das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) eingeführt. Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt, um das europarechtliche Pendant zum deutschen Erbschein.
Im Zuge der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) wurde im Jahr 2015 das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) eingeführt. Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt, um das europarechtliche Pendant zum deutschen Erbschein.