Gemeinschaftskonto

Bei einem Gemeinschaftskonto errichten mehrere Kontoinhaber ein gemeinsames Konto. Das Gemeinschaftskonto kann in der Form eines Und-Kontos (Zugriff nur durch die Inhaber gemeinsam) oder eines Oder-Kontos (separater Zugriff durch jeden Inhaber) geführt werden.
Gemeinschaftskonten (insbesondere zwischen Ehegatten) bergen häufig das Risiko unbewusster Schenkungen zwischen den Kontoinhabern. Diese können erhebliche Schenkungsteuer auslösen. Die Schenkungsteuerpflicht tritt häufig erst mit dem Tod eines Kontoinhabers oder mit dem überraschendem Zugang eines Schenkungsteuerbescheides zutage. In diesem Zusammenhang steht oftmals auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung bzw. der leichtfertigen Steuerverkürzung im Raum.

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