Als Handschenkung wird eine Schenkung bezeichnet, bei der eine Sache sofort übereignet wird. Grundsätzlich bedarf ein Schenkungsvertrag der notariellen Form. Ist die Form nicht eingehalten, wird die Schenkung trotzdem wirksam, wenn der Schenker den entsprechenden Gegenstand dem Beschenkten übergibt. Deswegen sind Schenkungen, bei denen der verschenkte Gegenstand sofort übergeben wird, trotz fehlender Beurkundung wirksam.