Höferecht

Zum Höferecht zählen spezielle Erbschaftsregelungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, man spricht auch von Anerbenrecht. In einigen Bundesländern Deutschlands gilt die sog. Höfeordnung des Bundes, andere Bundesländer haben eigene Hoferbenregelungen erlassen und in anderen existieren hierzu überhaupt keine Regelungen.
Das Höferecht regelt die Erbfolge abweichend von der gesetzlichen Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ohne eine entsprechende Regelung müsste der Hof im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses oft veräußert werden, um die Erben entsprechend ihrer Erbquoten abzufinden. Dies versucht das Höferecht zu verhindern. Der Hof soll als wirtschaftliche Einheit im Ganzen erhalten bleiben. Deshalb legen die Regelungen zum Beispiel fest, dass der Hof nicht an die Erbengemeinschaft fällt, sondern mit dem Tod des Erblassers unmittelbar auf einen der Abkömmlinge übergeht.
Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.

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