Hypothek / Grundschuld

Die Hypothek ist bei Immobilien neben der Grundschuld das gängigste Sicherungsmittel, um einem Gläubiger für dessen gewährtes Darlehen oder eine sonstige Forderung Sicherheit zu leisten. Im Grundbuch des Grundstücks wird dann zu Gunsten des Gläubigers eine Hypothek bzw. Grundschuld eingetragen. Sie gewährt dem Gläubiger das Recht, das entsprechende Grundstück zwangsversteigern zu lassen, um sich aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen. Der Bestand der Hypothek ist immer unmittelbar abhängig von dem Bestand der Forderung. Ist keine Forderung des Gläubigers mehr offen, besteht auch die Hypothek nichtmehr. Hier zeigt sich der Unterschied zur Grundschuld. Bei dieser spielt es keine Rolle, ob noch offene Forderungen existieren oder nicht.

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