Die Intestaterbfolge ist ein anderer Begriff für die gesetzliche Erbfolge. Sie findet nur dann Anwendung, wenn der Erblasser selbst keine Verfügungen von Todes wegen (durch Testament oder Erbvertrag) getroffen hat.
Die Intestaterbfolge ist ein anderer Begriff für die gesetzliche Erbfolge. Sie findet nur dann Anwendung, wenn der Erblasser selbst keine Verfügungen von Todes wegen (durch Testament oder Erbvertrag) getroffen hat.