Eine Kapitallebensversicherung ist die Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer Kapital bildenden Geldanlage (siehe auch: Lebensversicherung). Die Versicherung wird über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Neben der reinen Risikoabsicherung tritt bei der Kapitallebensversicherung der Wunsch hinzu, Kapital anzusparen, das zum Beispiel für die eigene Altersversorgung herangezogen werden kann. Die Versicherungssumme wird sowohl im Todesfall während der Laufzeit als auch bei Erleben des vereinbarten Ablauftermins geleistet. Für beide Fälle kann eine begünstigte Person (Bezugsberechtigter) eingetragen werden. Soll Kapital als Altersvorsorge angespart werden, wird der Versicherungsnehmer das Geld nach Ablauf der Laufzeit an sich selbst auszahlen lassen.
Die Kapitallebensversicherung ist wie die reine Risikolebensversicherung rechtlich gesehen ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall. Das bedeutet, dass die Lebensversicherungssumme oftmals nicht in den Nachlass fällt. Die Person, die vom Versicherungsnehmer als Bezugsberechtigter eingetragen worden ist, erhält die Versicherungssumme (ggf. samt Überschussbeteiligung) als Schenkung auf den Todesfall. Die begünstigte Person hat demnach (am Nachlass vorbei) einen eigenen Auszahlungsanspruch gegen den Versicherer, da der Versicherungsfall mit dem Tod eingetreten ist.