Der Kontrollbetreuer ist ein gerichtlich bestellter rechtlicher Betreuer, der den Aufgabenbereich der Überwachung eines Bevollmächtigten hat. Diese Form der Betreuung unterscheidet sich von allen anderen Betreueraufgaben, da sie zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht angeordnet werden kann. Eigentlich ist eine Vorsorgevollmacht gegenüber der Bestellung eines Betreuers vorrangig, § 1896 Abs. II BGB.