Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine Partnerschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts. Die Eingehung einer Lebenspartnerschaft hat familien- und erbrechtlich die gleichen Folgen, wie die Eingehung einer Ehe. Die Lebenspartner sind einander insbesondere unterhaltspflichtig und gegenseitig erbberechtigt. Auf den Lebenspartner findet das gesetzliche Ehegattenerbrecht
Anwendung. Seit 01.10.2017 ist die Begründung neuer eingetragener Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich. Seit diesem Zeitpunkt ist es gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland möglich, eine Ehe zu schließen („Ehe für alle“). Bereits geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bleiben jedoch bestehen.