Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist ein Vertrag, in dem sich die Versicherung verpflichtet, für den Fall des Todes einer Person eine vereinbarte Geldleistung zu zahlen. Zu unterscheiden sind Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung.

Hierbei bezeichnet man als versicherte Person, denjenigen, dessen Leben versichert ist. Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag mit der Versicherung abschließt und die Beiträge zahlt. Bezugsberechtigter ist die Person, die das Geld nach dem Todesfall erhalten soll.
Bei einem Lebensversicherungsvertrag handelt es sich rechtlich gesehen meistens um einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall. Das bedeutet, dass die Lebensversicherungssumme oftmals nicht in den Nachlass fällt. Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungssumme als Schenkung (von dem Versicherungsnehmer) auf den Todesfall. Der Bezugsberechtigte hat folglich (am Nachlass vorbei) einen eigenen Auszahlungsanspruch gegen den Versicherer, da der Versicherungsfall eingetreten ist.

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