Leibgeding

Das Leibgeding (auch Leibgut, Leibrente, Altenteil, Austrag) ist die Verpflichtung aus einem Leibgedingvertrag. Diese wurden früher häufig im ländlichen Raum zur Altersvorsorge geschlossen. Darin verpflichtet sich der Übernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs zu Naturalleistungen (wie Wohnung, Nahrungsmittel, Pflege) im Gegenzug für die Übergabe des Hofes. Derartige Verträge nach früheren landesrechtlichen Vorschriften gelten nach § 96 EGBGB neben dem BGB fort und können als beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Reallast oder Leibrente ins Grundbuch eingetragen werden.
Insbesondere im Höferbrecht, also bei der Vererbung von Landgut nach der Höfeordnung, spielen Leibgedingverträge auch heute noch eine Rolle.

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