Leichenfund

Sobald Anhaltspunkte vorhanden sind, dass jemand eines unnatürlichen Todes verstorben ist oder beim Auffinden eines unbekannten Toten, sind umgehend die Polizei und die Sicherheitsbehörden zu informieren. Diese sind dann zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.

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