Lenkende Erbausschlagung

Eine Ausschlagung wird in der Praxis oftmals auch zu dem Zwecke erklärt, die Erbfolge nachträglich gezielt zu steuern (sogenannte „lenkende Erbausschlagung“). So kann es beispielsweise aus erbschaftsteuerlicher Sicht von Vorteil sein, wenn statt der Kinder sofort die Enkelkinder des Erblassers Erben werden. Im Rahmen einer „lenkenden Erbausschlagung“ ist aber im Vorfeld unbedingt fachkundiger Rat einzuholen, da eine „lenkende Erbausschlagung“ gewaltig schief laufen kann, wenn statt der beabsichtigten Ersatzerben (z.B. eigene Kinder) gemäß Testamentsauslegung oder gesetzlicher Erbfolge ungewollt eine andere Person (z.B. Geschwister, Stiefgeschwister, Neffen/Nichten) an die Stelle des Ausschlagenden tritt. Dieser Fehler kann oftmals nicht mehr nachträglich korrigiert werden, sodass die Erbschaft in diesem Fall unbeabsichtigt an eine andere Person fällt.

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