Luftverschollenheit

Wer bei einem Flug, insbesondere durch Zerstörung des Luftfahrzeuges verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit der Zerstörung des Luftfahrzeuges bzw. seit dem letzten Zeitpunkt, zu dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, drei Monate verstrichen sind.

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