Mündelsichere Geldanlage

Ordnet das Nachlassgericht zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses Nachlasspflegschaft an, so ist der Nachlasspfleger verpflichtet, etwaige Geldanlagen in besonderer Form – mündelsicher – und verzinslich zu tätigen. Mündelsicher sind Anlagen, bei denen ein Wertverlust mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, wobei der Wertverlust durch Inflation toleriert wird. Die Vorschriften über die mündelsichere Geldanlage gelten auch für die gesetzliche Betreuung.

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