Nachlass

Der Nachlass (auch die Erbschaft genannt) bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse eines Verstorbenen (des Erblassers), die beim Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (die Erben) übergehen. Zum Nachlass gehört einerseits das vorhandene Vermögen des Erblassers, also auch dessen bestehende sogenannte Nachlassforderungen. Andererseits gehören aber auch seine Schulden, die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten, dazu.
Der Übergang von Rechten und Pflichten erfolgt durch die sog. Gesamtrechtsnachfolge automatisch im Zeitpunkt des Todes.

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