Nachlassforderungen

Nachlassforderungen sind alle offenen Forderungen des Erblassers, die im Zeitpunkt des Todes bestanden. Sie sind von den Nachlassverbindlichkeiten zu unterscheiden. Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gehen sämtliche Nachlassforderungen und Nachlassverbindlichkeiten mit dem Tod auf den oder die Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden, kann von den Erben Leistung nur noch an die Erbengemeinschaft verlangt werden.
Hat der Erblasser z.B. kurz vor seinem Tod sein Auto verkauft, aber den Kaufpreis noch nicht erhalten, kann die Erbengemeinschaft den Zahlungsanspruch durchsetzen, da sie automatisch an die Stelle des Erblassers in den Kaufvertrag eingetreten ist.

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