Nachlassinsolvenzverfahren

Das Nachlassinsolvenzverfahren ist das auf Antrag eröffnete Insolvenzverfahren über einen überschuldeten Nachlass. In der Folge wird der Nachlass vom eigenen Vermögen des Erben abgesondert und seiner Verfügungsgewalt entzogen, sodass der Erbe grundsätzlich nicht mehr mit seinem Privatvermögen für Nachlassschulden haftet.

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