Nachlassverbindlichkeiten

Die Nachlassverbindlichkeiten sind das Gegenstück zu den Nachlassforderungen. Nachlassverbindlichkeiten sind alle Forderungen, die Dritte gegen den Nachlass haben. Dazu gehören die die sogenannten Erblasserschulden (im Todeszeitpunkt bereits bestehende Schulden des Erblassers) und die sogenannten Erbfallschulden (Verbindlichkeiten, die infolge des Erbfalls entstehen). Zu letzteren gehören neben den Beerdigungskosten beispielsweise Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse, die von den Erben zu erfüllen sind. Der Nachlass abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten bildet den Wert, der den Erben im Endeffekt von der Erbschaft verbleibt. Er wird im Rahmen der Auseinandersetzung entsprechend den Erbquoten aufgeteilt.
Übersteigen die Nachlassverbindlichkeiten den positiven Nachlass, ist der Nachlass überschuldet und der Erbe sollte die Erbschaft ausschlagen oder eine Beschränkung der Haftung herbeiführen (siehe hierzu: Erbenhaftung).

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