Das Nachlassverzeichnis, auch Bestandsverzeichnis oder Inventar genannt, ist eine Zusammenstellung von Unterlagen über den Nachlass. Darin wird aufgeführt, was alles zum Nachlass des Erblassers gehört, wie beispielsweise Immobilien, Wertgegenstände, Bankguthaben, Aktien, Beteiligungen.
Es dient insbesondere dazu, Auskunftsansprüche über Höhe und Umfang des Nachlasses zu erfüllen. Steht einem Abkömmling beispielsweise ein Pflichtteilsrecht zu, kann er von dem/den Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Todes des Erblassers verlangen. Der / die Erben haben hierzu ein Nachlassverzeichnis (auf Verlangen sogar ein notarielles Nachlassverzeichnis) anzufertigen und dessen Richtigkeit gegebenenfalls eidesstattlich zu versichern. Wird die Auskunft nicht erteilt, kann der Pflichtteilsberechtigte den/die Erben vor den ordentlichen Zivilgerichten auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses verklagen.