Das Nachvermächtnis ist vergleichbar mit der Nacherbschaft. Die gesetzlichen Regelungen zum Nacherben gelten grundsätzlich entsprechend. Allerdings bezieht sich das Nachvermächtnis nicht auf einen kompletten Erbanteil, sondern auf einen konkreten Nachlassgegenstand. Der Nachvermächtnisnehmer erhält den Nachlassgegenstand erst, nachdem ihn zuvor der Vorvermächtnisnehmer für eine bestimmte Dauer oder bis zu seinem Tod erhalten hat.