Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern heutzutage erbrechtlich gleichgestellt. Das Gesetz nimmt keine Differenzierung mehr vor. Alle erbrechtlichen Regeln gelten gleichermaßen für eheliche und nichteheliche Kinder.
Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern heutzutage erbrechtlich gleichgestellt. Das Gesetz nimmt keine Differenzierung mehr vor. Alle erbrechtlichen Regeln gelten gleichermaßen für eheliche und nichteheliche Kinder.