Obduktion ist die Öffnung eines Leichnams. Für die Zulässigkeit kommt es auf die Zustimmung des Verstorbenen an. Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, haben die von ihm hierzu bestimmten Personen oder seine Familienangehörigen darüber zu bestimmen. Eine Obduktion kann aber auch von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.