Obliegenheit

Als Obliegenheit bezeichnet man eine Verpflichtung zu einer bestimmten Handlung. Sie ist von einem rechtlichen Anspruch zu unterscheiden. Nur Ansprüche können gerichtlich durchgesetzt werden, die Obliegenheit kann von Dritten nicht eingeklagt werden.
Kommt der zur Obliegenheit verpflichtete der Obliegenheit jedoch nicht nach, kann es für ihn dennoch nachteilige Folgen haben. Die Missachtung einer Obliegenheit kann beispielsweise zum Verlust eines Rechts, zum Ausschluss der Geltendmachung bestehender Rechte oder zu Schadensersatzpflichten führen.
Obliegenheiten sind häufig Handlungen, die innerhalb eins bestimmten Zeitraums vorgenommen werden müssen. So sind Versicherte nach ihren Versicherungsverträgen beispielsweise oftmals verpflichtet, die Schadensmeldung unverzüglich vorzunehmen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann die Versicherung die Ansprüche kürzen oder die Erbringung der Versicherungsleistung verweigern.

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