Oder-Konto

Mehrere Personen, zum Beispiel Ehegatten, können ein gemeinsames Konto (Gemeinschaftskonto) errichten. Bei einem Oder-Konto kann jeder Ehegatte alleine auf das Kontoguthaben zugreifen. Es kann also der eine oder der andere Ehegatte jeweils separat auf das Konto zugreifen.
Im Gegensatz hierzu können bei einem sogenannten Und-Konto die Inhaber des Kontos, zum Beispiel die Eheleute, immer nur gemeinsam Kontoverfügungen treffen.

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