Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden sind entweder ein beglaubigter Auszug oder eine beglaubigte Kopie aus dem Personenstandsbuch beim Standesamt. Dazu zählen die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde. Die Nachlassgerichte fordern die Erben, die einen Erbschein beantragen, häufig auf, ihre Berechtigung durch Personenstandsurkunden nachzuweisen.

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