Ein Pflichtteilsberechtigter kann durch notariellen Vertrag mit dem zukünftigen Erblasser auf seinen etwaigen zukünftigen Pflichtteil verzichten. Er verliert dadurch seine Pflichtteilsberechtigung.
Pflichtteilsverzichtsverträge werden oftmals als Gegenleistung im Zuge lebzeitiger Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte (z.B. Kinder) vereinbart (siehe auch vorweggenommene Erbfolge). Der Pflichtteilsverzicht hat für den Erblasser den Vorteil, dass er auf das Pflichtteilsrecht des Verzichtenden im Rahmen seiner Erbfolgeplanung keine Rücksicht mehr nehmen muss. Er gewinnt insoweit an Testierfreiheit.