Eine Vollmacht kann als postmortale Vollmacht erteilt werden. Das bedeutet, dass sie erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird. Solche Vollmachten sind beispielsweise insbesondere sinnvoll, wenn ein unternehmerischer Betrieb nach dem Tod des Erblassers unmittelbar weitergeführt werden muss.
Alternativ kann eine Vollmacht auch als nur zu Lebzeiten gültige Vollmacht oder als transmortale Vollmacht erteilt werden. Eine transmortale Vollmacht ist bereits ab Erteilung (also bereits zu Lebzeiten) und über den Tod hinaus (transmortal) gültig.