Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist neben der Kapitallebensversicherung die gängigste Lebensversicherung.
Bei ihr wird ausschließlich das Risiko des Todes abgesichert. Tritt der Versicherungsfall mit dem Tod ein, wird an die im Vertrag begünstigte Person (Bezugsberechtigter) die vereinbarte Summe ausgezahlt.
Die Risikolebensversicherung dient häufig der finanziellen Absicherung von Angehörigen im Todesfall (Hinterbliebenenschutz), insbesondere im Fall der gemeinsamen Finanzierung einer Immobilie.
Die Risikolebensversicherung ist wie die Kapitallebensversicherung rechtlich gesehen ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall. Das bedeutet, dass die Lebensversicherungssumme oftmals nicht in den Nachlass fällt. Die Person, die vom Versicherungsnehmer als Bezugsberechtigter eingetragen worden ist, erhält die Versicherungssumme als Schenkung auf den Todesfall. Die begünstigte Person hat damit mit dem Tod der versicherten Person einen eigenen Auszahlungsanspruch (am Nachlass vorbei) gegen den Versicherer, weil der Versicherungsfall eingetreten ist.
Insbesondere beim wechselseitigen Abschluss von Risikolebensversicherungen („über Kreuz“) ist darauf zu achten, wer Versicherungsnehmer (= Beitragszahler), wer versicherte Person (wessen Tod löst den Versicherungsfall aus) und wer Bezugsberechtigter (= Empfänger der Versicherungssumme) ist. Aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht ist grundsätzlich anzuraten, dass Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sind.

+49 89 547143
info@acconsis.de
Newsletter abonnieren