Schenkungsteuer

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland bei einer Schenkung unter Lebenden fällig wird.
Eine Schenkung liegt immer dann vor, wenn eine Zuwendung unentgeltlich (ohne Gegenleistung) erfolgt.
Auch wenn für den Erhalt der Zuwendung eine Gegenleistung erfolgt, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass keine steuerpflichtige Schenkung vorliegt. Bei einem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann eine sog. gemischte Schenkung vorliegen. In diesem Fall wird grundsätzlich die Differenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteuert. Das bedeutet insbesondere: Durch den Verkauf einer Sache für einen zu niedrigen Preis lässt sich die Schenkungsteuer nicht umgehen. Insbesondere bei (Immobilien-)Kaufverträgen zwischen nahen Angehörigen wird die Angemessenheit des Kaufpreises vom Finanzamt oftmals in Zweifel gezogen und nachträglich unerwartet Schenkungsteuer festgesetzt.
Die gesetzlichen Bestimmungen über Höhe und Freibeträge sind im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt.
Siehe hierzu auch:
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Freibetrag im Schenkungsfall oder Erbfall.

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