Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ist ein Begriff aus dem Steuerstrafrecht (§ 371 AO). Sie gibt dem Steuerpflichtigen die Chance, unter bestimmten Umständen trotz vollendeter strafbarer Steuerhinterziehung Straffreiheit erlangen zu können. Voraussetzung ist aber insbesondere, dass die Tat noch nicht entdeckt worden ist.
In der Selbstanzeige werden gegenüber den Finanzbehörden unrichtige Angaben berichtigt, unvollständige Angaben ergänzt oder gänzlich unterlassene Angaben nachgeholt. Geschieht dies freiwillig und werden die Berichtigungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht, erlangt der Steuerpflichtige einen persönlichen Strafaufhebungsgrund. Eine Bestrafung ist dann rechtlich nicht mehr möglich.
Bei der Gestaltung der Selbstanzeige sollte man sich in jedem Fall fachlich beraten lassen, da eine falsch gestaltete Selbstanzeige zum genauen Gegenteil – nämlich zur Entdeckung und somit zur Strafbarkeit – führt.

Nach oben scrollen
+49 89 547143
info@acconsis.de
Newsletter abonnieren