Steuerklasse

Auch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unterscheidet verschiedene Steuerklassen, die wiederum erheblichen Einfluss auf den konkreten Steuersatz haben. Erben und Beschenkte werden hierbei in drei Steuerklassen eingeteilt (§ 15 ErbStG).

Steuerklasse I:

  • der Ehegatte und der eingetragene (!) Lebenspartner,
  • die Kinder (eheliche, nichteheliche, adoptierte) und Stiefkinder,
  • die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder (also Enkel, Urenkel, usw.),
  • die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen;

Steuerklasse II:

  • die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören,
  • die Geschwister,
  • die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern,
  • die Stiefeltern,
  • die Schwiegerkinder,
  • die Schwiegereltern,
  • der geschiedene Ehegatte und der (eingetragene) Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft;

Steuerklasse III:

  • Alle übrigen Erwerber, also auch unverheiratete Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, befinden sich in der Steuerklasse III.

Siehe hierzu auch:
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Freibetrag im Schenkungsfall oder Erbfall.

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