Teilungsverbot

Das Teilungsverbot ist eine Anordnung des Erblassers in Form einer Auflage, mit der er die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft für einen bestimmten Zeitraum untersagen kann. Die Maximalfrist beträgt 30 Jahre, kann jedoch durch Anordnung des Erblassers in Einzelfällen auch länger dauern. Die Erben können sich allerdings durch einstimmigen Beschluss innerhalb der Erbengemeinschaft über das Teilungsverbot hinwegsetzen.

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