Testierfreiheit

Als Testierfreiheit bezeichnet man das Recht des Erblassers, frei zu entscheiden, wem er seinen Nachlass nach seinem Ableben zukommen lassen will. Dem Erblasser sind hierbei grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Er kann Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge berufen wären, enterben oder auch gänzlich fremde Personen als Erben einsetzen.
Indirekt wird die Testierfreiheit jedoch gegebenenfalls durch den Pflichtteil naher Angehöriger begrenzt. Der Erblasser kann Pflichtteilsberechtigte zwar enterben, sie haben aber grundsätzlich dennoch einen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Den Pflichtteil kann der Erblasser nur in seltenen Ausnahmefällen entziehen (siehe hierzu: Pflichtteilsentziehung). Er kann aber durch Vereinbarung von Pflichtteilsverzichten seine volle Testierfreiheit erlangen.

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