Eine Vollmacht kann als transmortale Vollmacht erteilt werden. Das bedeutet, dass sie bereits ab Erteilung (also bereits zu Lebzeiten) und über den Tod hinaus (transmortal) gültig ist.
Solche Vollmachten sind beispielsweise insbesondere sinnvoll, wenn ein unternehmerischer Betrieb nach dem Tod des Erblassers unmittelbar weitergeführt werden muss.
Alternativ kann eine Vollmacht auch als nur zu Lebzeiten gültige Vollmacht oder als postmortale Vollmacht erteilt werden. Eine postmortale Vollmacht ist erst ab dem Tod des Vollmachtgebers gültig.