Übergabevertrag / Überlassung

Der Begriff des Übergabevertrags bzw. der Überlassung wird regelmäßig in Zusammenhang mit der vorweggenommenen Erbfolge verwendet. Es handelt sich dabei nicht um eine vom Gesetz definierte Vertragsart, anders als beispielsweise beim Kaufvertrag, Werkvertrag oder Mietvertrag.
Es handelt sich vielmehr um einen Oberbegriff für ein Vertragswerk, mit dem der Übergeber Teile seines Vermögens zu Lebzeiten auf den Empfänger überträgt. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Wertgegenstände, Unternehmens- bzw. Gesellschaftsanteile oder Immobilien handeln.
In der Regel handelt es sich bei Übergabeverträgen und Überlassungen um (jedenfalls teilweise) Schenkungen. Ein solcher Vertrag kann aber auch entgeltliche Elemente aufweisen, zum Beispiel in Form eines verminderten Kaufpreises, einer Rente oder eines Nießbrauchs.

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