Und-Konto

Mehrere Personen, zum Beispiel Ehegatten, können ein gemeinsames Konto (Gemeinschaftskonto) errichten. Bei einem Und-Konto können die Kontoinhaber nur gemeinsam auf das Kontoguthaben zugreifen.
Im Gegensatz hierzu kann bei einem sogenannten Oder-Konto jeder Kontoinhaber, zum Beispiel die Eheleute, alleine Kontoverfügungen treffen.

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