Untervermächtnis

Ein Vermächtnis (in diesem Fall Hauptvermächtnis genannt) kann mit einem Untervermächtnis belastet werden. Der (Haupt-)Vermächtnisnehmer wird im Rahmen des Untervermächtnisses verpflichtet, an den Untervermächtnisnehmer (= Begünstigter des Untervermächtnisses) eine bestimmte Leistung zu erbringen. Erhält beispielsweise A testamentarisch ein Vermächtnis in Höhe von 20.000 Euro und ist gleichzeitig bestimmt, dass er hiervon 5.000 Euro an B auszahlen soll, hat der Erblasser das (Haupt-)Vermächtnis des A mit einem Untervermächtnis zugunsten des B belastet.

Nach oben scrollen
+49 89 547143
info@acconsis.de
Newsletter abonnieren