Verfügungen von Todes wegen

Verfügungen von Todes wegen sind rechtliche Anordnungen des Erblassers, die er trifft, um seinen letzten Willen zu verwirklichen. Rechtlich hat er hierfür mehrere Möglichkeiten. Er kann dies durch Testament (einseitige Verfügung von Todes wegen) oder Erbvertrag (vertragliche Verfügung von Todes wegen) tun.
Ferner wird der Begriff auch für einzelne Anordnungen innerhalb eines Testaments oder Erbvertrags verwendet. Hat der Erblasser beispielsweise mehrere Erben eingesetzt, handelt es sich bei der Erbeinsetzung eines jeden Erben um eine Verfügung von Todes wegen.
Die Begriff „Verfügung von Todes wegen“ und „letztwillige Verfügung“ werden oftmals synonym verwendet. Streng genommen handelt es sich bei einem Erbvertrag allerdings zwar um eine Verfügung von Todes wegen, aber nicht um eine letztwillige Verfügung, weil der Erbvertrag nicht einseitig geändert werden kann.

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