Vertragsmäßige Verfügungen

Eine vertragsmäßige Verfügung ist eine erbrechtliche Anordnung in einem Erbvertrag, mit der der Erblasser bindend über seinen Nachlass oder Teile hiervon verfügt. Das bedeutet, dass eine Änderung im Nachhinein nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Handelt es sich dagegen um eine sog. einseitige Verfügung kann diese vom Erblasser deutlich einfacher widerrufen werden.

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