Die Bundesnotarkammer betreibt ein sog. Zentrales Testamentsregister (ZTR) für Deutschland. Es ist ein elektronisches Register und dient der Ermittlung von notariell beurkundeten und amtlich verwahrten Urkunden wie Testamenten oder Erbverträgen. Gerichte und Notare melden vorhandene Urkunden an das Register und so kann später im Erbfall vom Nachlassgericht rasch ermittelt werden, ob und, wenn ja, wo ein Testament amtlich verwahrt wird. Zu unterscheiden davon ist das Zentrale Vorsorgeregister.