Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

Die Bundesnotarkammer betreibt ein sog. Zentrales Vorsorgeregister (ZVR). Es ist eine bundesweite Registrierungsstelle für sowohl private als auch notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Allerdings werden in dem Register nur bestimmte Eckdaten gespeichert, jedoch nicht die Dokumente als solche hinterlegt. Das Register hat vorrangig den Zweck, dass ein Betreuungsgericht schnell in Erfahrung bringen kann, ob die Bestellung eines rechtlichen Betreuers in einer konkreten Situation erforderlich ist oder nicht.
Zu unterscheiden vom zentralen Vorsorgeregister ist das Zentrale Testamentsregister.

+49 89 547143
info@acconsis.de
Newsletter abonnieren