Zession

Die Zession ist ein anderes Wort für die Abtretung einer Forderung. Eine Forderung kann von einem Forderungsinhaber (dem Gläubiger) durch Vereinbarung auf eine andere Person übertragen (abgetreten) werden. Mit Abschluss eines solchen Vertrags wird der Abtretungsempfänger Inhaber der Forderung und kann diese gegenüber dem Schuldner geltend machen. Teilweise ordnet das Gesetzt auch einen sogenannten gesetzlichen Forderungsübergang an, ohne dass es eines Rechtsgeschäfts bedarf. Man spricht dann von einer sog. Legalzession (cessio legis).

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