Als Handschenkung wird eine Schenkung bezeichnet, bei der eine Sache sofort übereignet wird. Grundsätzlich bedarf ein Schenkungsvertrag der notariellen Form. Ist die Form nicht eingehalten, wird die Schenkung trotzdem wirksam, wenn der Schenker den entsprechenden Gegenstand dem Beschenkten übergibt. Deswegen sind Schenkungen, bei denen der verschenkte Gegenstand sofort übergeben wird, trotz fehlender Beurkundung wirksam.
A bis Z Recht: H
Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente, oft auch Witwen- oder Waisenrente genannt, ist eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt verschiedene anspruchsberechtigte Personen. Je nachdem, wer den Anspruch stellt, wird sie als Witwenrente und Witwerrente, Erziehungsrente, Waisenrente (Halb- oder Vollwaisenrente) oder als Rente wegen Todes bei Verschollenheit gewährt.
Hinterlegung
Die Hinterlegung von beweglichen Sachen wie Bargeld, Wertpapieren, Wertgegenständen und sonstige Urkunden kann beim Amtsgericht bei der sog. Hinterlegungsstelle erfolgen. Durch die Hinterlegung kann ein Schuldner sich von einer Verpflichtung zur Leistung gegenüber einem Gläubiger befreien und so verhindern, dass gegen ihn vollstreckt oder gerichtlich vorgegangen wird. Er wird dann so behandelt, als hätte er die Leistung erbracht. Hauptanwendungsfall der Hinterlegung ist der Fall, dass der Schuldner aufgrund unklarer Rechtslage nicht in der Lage ist, festzustellen, wem gegenüber er zur Leistung verpflichtet ist. er aber dennoch nicht gerichtlich auf Leistung in Anspruch genommen werden will.
Im Erbrecht erfolgt eine Hinterlegung häufig im Anschluss an eine Teilungsversteigerung von Immobilien. Das Vollstreckungsgericht, welches die Teilungsversteigerung durchgeführt hat, hinterlegt den bei der Versteigerung erzielten Erlös, wenn sich die Erben nicht über die konkrete Aufteilung des Versteigerungserlöses einigen können.
Höferecht
Zum Höferecht zählen spezielle Erbschaftsregelungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, man spricht auch von Anerbenrecht. In einigen Bundesländern Deutschlands gilt die sog. Höfeordnung des Bundes, andere Bundesländer haben eigene Hoferbenregelungen erlassen und in anderen existieren hierzu überhaupt keine Regelungen.
Das Höferecht regelt die Erbfolge abweichend von der gesetzlichen Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ohne eine entsprechende Regelung müsste der Hof im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses oft veräußert werden, um die Erben entsprechend ihrer Erbquoten abzufinden. Dies versucht das Höferecht zu verhindern. Der Hof soll als wirtschaftliche Einheit im Ganzen erhalten bleiben. Deshalb legen die Regelungen zum Beispiel fest, dass der Hof nicht an die Erbengemeinschaft fällt, sondern mit dem Tod des Erblassers unmittelbar auf einen der Abkömmlinge übergeht.
Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.
Hypothek / Grundschuld
Die Hypothek ist bei Immobilien neben der Grundschuld das gängigste Sicherungsmittel, um einem Gläubiger für dessen gewährtes Darlehen oder eine sonstige Forderung Sicherheit zu leisten. Im Grundbuch des Grundstücks wird dann zu Gunsten des Gläubigers eine Hypothek bzw. Grundschuld eingetragen. Sie gewährt dem Gläubiger das Recht, das entsprechende Grundstück zwangsversteigern zu lassen, um sich aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen. Der Bestand der Hypothek ist immer unmittelbar abhängig von dem Bestand der Forderung. Ist keine Forderung des Gläubigers mehr offen, besteht auch die Hypothek nichtmehr. Hier zeigt sich der Unterschied zur Grundschuld. Bei dieser spielt es keine Rolle, ob noch offene Forderungen existieren oder nicht.